Erasmus+: Nachreichung Sprachzertifikat

Link zum Upload von Dokumenten in MoveOn:

https://goettingen.moveon4.de/form/57c56c5d84fb9628263ade11/deu

Bei Nichtbestehen einer ZESS-Sprachkursprüfungen ist innerhalb der Frist zur Einreichung des Prüfungsergebnisses, d.h. 28.02.2023, ein Nachweis über das Nichtbestehen im Portal hochzuladen sowie die Angabe des Datums für die Wiederholungsprüfung (vor dem 30.04.2023; ansonsten ist ein Austausch nur zum Sommersemester 2024 möglich).

Sollten eingereichten Nachweise nicht den Anforderungen der Erasmus+ KA 131 Ausschreibung 2023/24 entsprechen, gibt es die Option, den geplanten Aufenthalt zu verschieben (Start: SoSe 2024). Die Frist zur Nachreichung wird zum 31.07.2023 enden.

Dieser Beitrag wurde unter Auslandsstudium veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.