Mit den letzten Ordnungsänderungen im Bachelor und Master wurde der „nichtpsychologische Wahlbereich“ zum „freien Wahlbereich“ geändert. Hier können nun auch externe Wahlmodule eingebracht werden, die das Wort „Psychologie“ im Titel tragen (z. B. SK.HSp.ER-02 „Einführung in die Ernährungspsychologie“) oder deren Inhalte sich teilweise mit unseren überschneiden (z. B. der Kurs „Essstörungen“ von Prof. Reich).
Im Bachelor umfasst der freie Wahlbereich 8 bis 16 C, im Master 6 bis 12 C. Für die Anerkennung ist (nach der bestandenen Modulprüfung) weiterhin ein Antrag zu stellen, dabei kann die Note der externen Module auf Wunsch gestrichen werden.