ACHTUNG!
Da die berufsrechtliche Anerkennung unseres polyvalenten Bachelors durch den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung noch aussteht, können wir keine Bescheinigungen über die Erfüllung der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen für Masterbewerbungen an anderen Universitäten (z. B. Leipzig) ausgeben oder zeichnen. Wir bitten, von entsprechenden Rückfragen abzusehen. Danke!