Masterbewerbungen – Berufsrechtliche Anerkennung

Info vom Prüfungsamt:

Der separate Nachweis der berufsrechtlichen Anerkennung des polyvalenten Bachelorabschlusses ist für eine Bewerbung auf einen Platz im Klinischen Master, auch für Bewerbungen an anderen Universitäten, NICHT notwendig, wenn diese bereits auf dem Datenblatt ausgewiesen wird. Alle diejenigen, welchen dieser Vermerk noch nicht auf ihrem Datenblatt ausgegeben wird, können eine entsprechende Bestätigung in den Sprechstunden von Herrn Kuschel erhalten; ausgedrucktes und vorausgefülltes Formular nicht vergessen!
Anmerkung: Anlage 1 wird ausdrücklich NICHT benötigt. Es erfolgt kein Versand per E-Mail oder Post.

Dieser Beitrag wurde unter Bachelor, Wichtige Infos! veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.