Ab sofort gelten für die beiden approbationskonformen Praktika im Bachelor (B.Psy.005 und B.Psy.006 – nicht B.Psy.004!) folgende Änderungen:
- die Praktika müssen NICHT mehr vor Abgabe der Bachelorarbeit absolviert werden
- das Orientierungspraktikum (B.Psy.005) kann auch in Einrichtungen absolviert werden, in denen KEINE Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind. ABER: die Anforderungen an die Einrichtungen, in denen das OPra absolviert werden kann, bleiben bestehen (interdisziplinäre Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder andere Einrichtungen, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden).
Alle Informationen können auch auf der Homepage nachgelesen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Modulverantwortliche Frau Bernardi-Pritzkow (studienbuero-klinische-psychologie@psych.uni-goettingen.de)