2-G-Regel in den Mensen

Ab Montag, den 11.10.2021 führt das Studentenwerk auf Grundlage von § 1(3) in Verbindung mit § 8(6) und § 8(7) der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen die 2-G-Regel in den Mensen und im Café Central ein. Alle anderen Cafeterien werden nur für im to-go-Betrieb geöffnet. Siehe hierzu auch:

https://www.studentenwerk-goettingen.de/aktuelles/ab-mo-den-11102021-gilt-die-2-g-regel-on-monday-11102021-the-2-g-rule-will-apply

 

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