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Das Modul B.Psy.101 muss bis zum Anfang des 2. Fachsemesters (Anfang April), das Modul B.Psy.102 bis zum Anfang des 3. Fachsemesters (Anfang Oktober) erfolgreich absolviert sein. Diese Fristen sind übergeordnete Fristen, also unabhängig davon, ob sich der/die Studierende zu Modulen und Prüfungen angemeldet hat oder nicht! Jeder Prüfungstermin innerhalb der Frist, der nicht wahrgenommen wird, ist also ein „verschenkter“ Termin.
Die übrigen Module des ersten Studienjahres (B.Psy.202, B.Psy.501, B.Psy.901, B.Psy.1001, B.Psy.401, B.Psy.201) müssen bis zum Ende des 4. Fachsemesters (SoSe) bestanden sein. Die dabei geltende, übergeordnete Frist ist der 30. September (unabhängig von Modulanmeldungen bzw. Prüfungsanmeldungen!). Prüfungstermine im Oktober zählen also nicht mehr dazu. Auch hier ist jeder nicht wahrgenommene Prüfungstermin „verschenkt“.
Die Nichteinhaltung der Fristen (ohne Attest/Fristenüberschreitungsantrag) führt zum endgültigen Nichtbestehen.
Sollten zu diesen Regularien der Prüfungs- und Studienordnung Beratungsbedarf bestehen, bitte rechtzeitig in die Studienberatung kommen!