Master: Regelung zur Notenstreichung

Bei der Beantragung des Zeugnisses im Master Psychologie ist es nun möglich, eine Note streichen zu lassen:

PStO, § 12 Prüfungsorganisation
(…) (4) 1Bei der Berechnung der Master-Note bleiben auf Antrag der oder des Studierenden Module gemäß nachfolgender Bestimmungen ausgenommen. 2Es kann genau eine bestandene
benotete Modulprüfung in eine unbenotete Modulprüfung umgewandelt werden. 3Der Antrag
nach Satz 1 kann frühestens nach Erreichen von 60 C und muss spätestens vor Ausgabe des
Prüfungszeugnisses gestellt werden. 4Alternativ kann der Antrag einmalig vor einem Wechsel
der Hochschule gestellt werden. 5Eine Rücknahme nach der Umsetzung im
Prüfungsverwaltungssystem ist nicht möglich. (…)

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