Erasmus+: Nachweis Sprachkenntnisse

Bei einer Bewerbung für ein Erasmus+-Auslandssemester ist bis zum 31.01.2025 der gültige Sprachnachweis im Erasmus+ Mobilitätsportal von Göttingen International (MoveON) hochzuladen. ACHTUNG! 50 % der Kurse sind in der Unterrichtssprache zu absolvieren, für die auch der erforderliche Sprachnachweis erbracht wurde.

Nur Studierende, die sich für einen Aufenthalt im Sommersemester 2026 bewerben, können optional bis zum 31.07.2025 einen erforderlichen Nachweis nachreichen (Upload im Erasmus+ Mobilitätsportal). Dies findet Anwendung, wenn bspw. eine Prüfungswiederholung ansteht oder die Bewerbung um einen Sprachkursplatz im WS 2024/25 erfolglos war.

❖ Ein FlexNow-Ausdruck als Nachweis einer Anmeldung zur ZESS-Sprachkursprüfung im Februar 2025 wird bei Bewerbung akzeptiert.  Der Nachweis über das Prüfungsergebnis ist dann bis spätestens 28.02.2025 im Mobilitätsportal nachzureichen (Upload im Erasmus+ Mobilitätsportal). Das Verfahren gilt auch analog für Sprachkurse des SRP.

❖ Studierende, die sich für einen ZESS-Sprachtest (Sprachnachweis für einen Auslandsaufenthalt) angemeldet haben, laden bitte die Terminbestätigung, die sie nach Anmeldung per E-Mail vom ZESS erhalten als Nachweis mit der Bewerbung hoch. Das Ergebnis ist bis spätestens 28.02.2025 im Mobilitätsportal (Upload im Erasmus+ Mobilitätsportal). hochzuladen. Das Verfahren gilt auch analog für Sprachkurse des SRP.

❖ Bei Nichtbestehen einer ZESS-Sprachkursprüfungen ist innerhalb der Frist zur Einreichung des Prüfungsergebnisses, d. h. 28.02.2025, ein Nachweis über das Nichtbestehen im Portal (Upload im Erasmus+ Mobilitätsportal) hochzuladen sowie die Angabe des Datums für die Wiederholungsprüfung (vor dem 30.04.2025; ansonsten ist ein Austausch nur zum Sommersemester 2026, wenn der Nachweis bis 31.07.2025 nachgereicht wird, möglich). Das Verfahren gilt auch analog für Sprachkurse des SRP.

Die Nicht-Erbringung eines Nachweises wird als fehlende Voraussetzung gewertet und bedeutet den Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren. Die zu erbringenden Sprachnachweise gelten für das zentrale Bewerbungsverfahren an der Universität Göttingen. Die Anforderungen (Level
sowie Nachweis) der Partnerhochschulen können davon abweichen.

Überblick und Infos zu Sprachnachweisen

[Dieser Beitrag wurder zuerst am 10.12.24 veröffentlicht.]
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