Bachelor: Module B.Psy.005 und 006 gemäß ApprO

Betreff: Approbationskonforme Praktika im Bachelor-Studiengang

Liebe Studierende,

wie Sie alle wissen, hat sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG) sowie der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) vor einiger Zeit die rechtliche Grundlage für alle Studiengänge der Psychologie und damit auch für den Bachelor-Studiengang geändert.

Studierende, die Psychologie mit dem Ziel der Erlangung der Approbation studieren, sind an die in der PsychThApprO geforderten Inhalte gebunden. Somit müssen wir als Universität auch sicherstellen, dass Sie die geforderten Inhalte im Rahmen Ihres Studiums gesetzeskonform absolvieren.

Hierzu haben wir vor Kurzem eine Neuregelung hinsichtlich der Praktika getroffen, in der festgelegt wurde, dass zusätzlich zur Praktikumsbescheinigung eine von der Praktikumsstelle unterschriebene Einzelkooperationsvereinbarung mit eingereicht werden muss (vgl. Blogeintrag vom 08.03.2022). Diese Regelung ist dem Sachverhalt geschuldet, dass für die Durchführung der berufspraktischen Einsätze im Bachelorstudium Kooperationen mit geeigneten Einrichtungen abgeschlossen werden müssen (§9 Abs. 10 PsychThG). Dies hat bei vielen von Ihnen, aber auch bei den Praktikumsstellen zu Verwirrung und zahlreichen Nachfragen geführt.

Daher möchten wir an dieser Stelle noch einmal nachjustieren: Kurzfristig wird es ein Informationsschreiben geben, in dem der Hintergrund zu dieser Neuregelung erläutert wird. Dieses Schreiben ist für Sie als Studierende/r als auch für die Praktikumsstellen gedacht. Bitte scheuen Sie sich nicht, dieses Informationsschreiben an die entsprechenden Einrichtungen weiterzugeben. Die Einzelvereinbarungen mit den Einrichtungen müssen zunächst weiterhin abgeschlossen werden. Mittelfristig planen wir, mit Einrichtungen, in denen häufig Praktika durchgeführt werden, entsprechende Kooperationsverträge abzuschließen, um zukünftig den Aufwand für alle Parteien möglichst gering zu halten.

Für Sie ist nun folgendes wichtig:

  • Bis auf Weiteres müssen weiterhin die Einzelkooperationsvereinbarungen abgeschlossen werden – am besten bereits vor Antritt des Praktikums, um sicherzustellen, dass die Einrichtung dem zustimmt, denn….
  • ….wir dürfen KEINE Praktika anerkennen, für die uns die Einzelkooperationsvereinbarungen nicht vorliegen
  • Sollten Fragen Ihrerseits oder von Seiten der Einrichtung auftauchen, melden Sie sich gerne bei mir: studienbuero-klinische-psychologie@psych.uni-goettingen.de oder 39-29262

Die Homepage für die approbationskonformen Praktika wird aktuell neugestaltet und bald an anderer Stelle zu finden sein. Dort werden Sie dann auch die entsprechenden Formulare Informationsmaterialien finden. Darüber werden wir Sie noch einmal gesondert informieren.

Viele Grüße,

Cornelia Bernardi
Studiengangskoordination Master Klinische Psychologie und Psychotherapie