Wichtig! Für alle Praktika, die nach dem 1. März 2022 begonnen werden, das gemäß § 14 bzw. 15 PsychThApprO absolviert wird, zusätzlich zur Originalbescheinigung ein unterschriebener Einzelkooperationsvertrag bei uns abgegeben werden. Dieser Vertrag hängt den Praktikumsbescheinigungen an. Bitte stellen Sie sicher, dass die Praktikumsstelle diesen Vertrag unterzeichnet und reichen Sie das unterschriebene Dokument unbedingt mit ein, sonst kann die Leistung nicht eingetragen werden!