Ab Montag, den 11.10.2021 führt das Studentenwerk auf Grundlage von § 1(3) in Verbindung mit § 8(6) und § 8(7) der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen die 2-G-Regel in den Mensen und im Café Central ein. Alle anderen Cafeterien werden nur für im to-go-Betrieb geöffnet. Siehe hierzu auch: