Alle Master-Studierende, die noch bedingt immatrikuliert sind, werden gebeten, bis spätestens 15. November ihr Bachelor-Zeugnis im Original im Studienbüro vorzulegen (oder eine beglaubigte Kopie abzugeben).
Alle Master-Studierende, die noch bedingt immatrikuliert sind, werden gebeten, bis spätestens 15. November ihr Bachelor-Zeugnis im Original im Studienbüro vorzulegen (oder eine beglaubigte Kopie abzugeben).