# Schon gewusst? Einreichung der Unterlagen für die Approbationsprüfung

Die Anmeldung zur Approbationsprüfung geschieht direkt beim Landesprüfungsamt (NiZzA). Die hierzu erforderlichen Dokumente finden Sie hier. 

Falls Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht über Ihr Masterzeugnis verfügen, können Sie vom Prüfungsamt eine Studienabschlussbescheinigung erhalten. Diese muss persönlich in der offenen Sprechstunde abgeholt werden. Mailanfragen dazu werden nicht bearbeitet.

Falls Sie eine Prognosebescheinigung für Ihre Anmeldung zur Approbationsprüfung benötigen, muss diese ebenfalls persönlich in der offenen Sprechstunde des Prüfungsamtes abgeholt werden. Auch hier werden Mailanfragen dazu nicht bearbeitet. Das Prüfungsamt entscheidet, ob eine positive Prognose gestellt werden kann und wird dazu ggf. Rücksprache mit dem Studienbüro halten. Auch wenn bei Ihnen bspw. die BQT III noch nicht auf dem Transkript eingetragen ist und/oder die Masterarbeit noch nicht abgegeben/bewertet worden ist, kann Ihnen trotzdem eine positive Prognosebescheinigung ausgestellt werden.

Sie sind für die Einreichung aller Unterlagen selbst verantwortlich. Lediglich die Anamneseprotokolle werden von Seiten der Universität an das Landesprüfungsamt verschickt.

Bei Fragen dazu, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Studiengangskoordination des Master Klinische Psychologie und Psychotherapie.

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