Zum Wintersemester 22/23 wird die Prüfungs- und Studienordnung im allgemeinen Master wie folgt geändert:
Es wird – analog zum Bachelor – eine Freiversuchsregelung eingeführt:
§ 11 Wiederholbarkeit von Prüfungen zum Zwecke der Notenverbesserung
(1) Insgesamt bis zu zwei bestandene Modulprüfungen, darunter eine des ersten und eine des zweiten Studienabschnittes, können jeweils einmal zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden.
(2) Die Wiederholung muss innerhalb von 15 Monaten nach Bekanntgabe des erstmaligen Bestehens erfolgen und darf nur innerhalb der Regelstudienzeit durchgeführt werden.
(3) Die Masterarbeit kann nicht zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden.
Darüber hinaus werden einige Module gestrichen, verschoben und getauscht:
Der Studienplan bleibt jedoch weitgehend unverändert. Das aktuelle Modulangebot kann der Masterseite unten entnommen werden. Es besteht kein Anspruch auf ein Angebot gestrichener oder verschobener Module. Wenn aus bereits belegten und jetzt ersetzten Modulen nur noch die Prüfung fehlt, kann diese selbstverständlich noch abgelegt werden.
Studierende höherer Fachsemester, denen das Modul M.Psy.001 Eignungsdiagnostik (ursprgl. im WiSe) fehlt, können stattdessen M.Psy.605 oder M.Psy.805 belegen. Es entstehen keine Nachteile.
Erläuterung:
M.Psy.001 Eignungsdiagnostik (alt) = M.Psy.605 Angewandte Diagnostik Wirtschaft ODER M.Psy.805 Kognitives Assessment (neu)
M.Psy.105 Evaluation (alt) = M.Psy.108 Statistische Methoden II (neu)
M.Psy.205 Multivariate Statistik (alt) = M.Psy.208 Statistische Methoden I (neu)