O-Phase: Bitte Mund-Nasen-Schutz tragen!

Da derzeit der Inzidenzwert von 35 Infizierten je 100.000 Einwohner der vergangenen sieben Tagen für die Stadt und den Landkreis Göttingen überschritten wird, gelten dort verschärfte Corona-Maßnahmen. Das hat das Land Niedersachsen verordnet.

Auf Basis dieser Verordnung hat das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen Maßnahmen da wo erforderlich konkretisiert: (https://www.goettingen.de/aktuelles/verschaerfte-corona-massnahmen-bei-ueberschreiten-des-inzidenzwerts-von-35-2020-10-23.html)

  • Die Landesvorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum wurde vom Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen wie folgt konkretisiert: Auf den Wallanlagen, innerhalb des Walls (Innenstadt) sowie am Albaniplatz der Stadt Göttingen soll in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Das Land gibt vor, dass maximal 15 Personen privat zusammenkommen bzw. feiern dürfen. Das gilt sowohl beim Aufenthalt in Privaträumen als auch unter freiem Himmel. In Gaststätten und anderen öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten dürfen bis zu 25 Personen für private Feiern zusammenkommen.
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