(Polyvalenter) Bachelor: Änderungen in der PStO zum WiSe 20/21 – aktuell

Zum Wintersemester 2020/21 wird es bei uns Veränderungen im Bachelorstudiengang geben. Die neue Ordnung tritt am 01.10.2020 in Kraft und gilt automatisch für alle Bachelor-Studierenden, die nicht binnen vier Wochen dem Prüfungsamt schriftlich anzeigen, dass sie weiterhin nach der alten Ordnung studieren möchten. Dies ist allerdings auch gar nicht nötig, da der „alte“ Bachelor – bis auf das Berufspraktikum – vollständig im neuen polyvalenten Bachelor integriert ist.

Hier eine Übersicht über die Änderungen:

  • Modul B.Psy.201 => Modul B.Psy.204 (Allgemeine Psychologie I – Kogn./affekt. Neurowissenschaften)
  • Modul B.Psy.203 => Modul B.Psy.205 (Forschungsorientiertes Praktikum – Grundlagen der Forschung)
  • Modul B.Psy.701 => Modul B.Psy.703 (Klinische Psychologie und Psychotherapie I – Störungslehre)
  • Modul B.Psy.702 => Modul B.Psy.704 (Klinische Psychologie und Psychotherapie II – Allgemeine Verfahrenslehre der Psychotherapie)
  • Modul B.Psy.004 => Module B.Psy.005 (Orientierungspraktikum, 6 C, 180 Stunden) und B.Psy.006 (Berufsqualifizierendes Praktikum, 9 C, 270 Stunden)

Alle bereits nach der alten Ordnung begonnenen Module können gemäß den Übergangsvorschriften noch abgeschlossen werden! Dies gilt selbstverständlich auch für das Berufspraktikum (Modul B.Psy.004). Wenn Sie sich noch nicht in FlexNow dafür angemeldet haben, nimmt das Prüfungsamt (Herr Kuschel) die Anmeldung händisch vor.

Zusätzlich werden neue Wahlpflichtmodule angeboten:

  • Modul B.Psy.705 (Prävention und Rehabilitation in der Psychotherapie, Berufsrecht, Berufsethik)
  • Nichtpsychologisches Modul B.Psy.716 (Medizin und Pharmakologie für Psychologen) [- wird in FlexNow derzeit noch falsch gelistet, dies sollte bald behoben sein]


Alle neuen Module können auch von Studierenden gewählt werden, die sich später nicht für den Master „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ bewerben möchten, egal, ob sie nach der alten oder neuen Ordnung studieren! Bei der Verteilung werden Studierende ab dem 5. Fachsemester bevorzugt, die den psychologischen Wahlbereich (16 – 24 Credits) noch nicht abgeschlossen haben.

 

Wenn eine Bewerbung zum Master „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ anvisiert wird:

=> Es müssen die Module B.Psy.704, B.Psy.705, B.Psy.716 absolviert und bestanden sein (nicht B.Psy.802!).

Darüber hinaus müssen für die Bewerbung zum neuen Master „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (und nur dann!) die beiden vorgeschriebenen Praktika in bestimmten Bereichen abgeleistet worden sein:

  1. B.Psy.005 Orientierungspraktikum zwingend in einem allgemeinen Bereich des Gesundheitswesens (= in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder in anderen Einrichtungen, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden und in denen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind).
  2. B.Psy.006 Berufsqualifizierendes Praktikum zwingend in einem kurativen, präventiven oder rehatilitativen Bereich der psychotherapeutischen Versorgung (= kann in folgenden Einrichtungen oder Bereichen stattfinden, sofern dort Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind: in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung, in vergleichbaren Einrichtungen der Prävention oder der Rehabilitation, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder in sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung.)

Die neuen Bescheinigungen über die Ableistung des Berufspraktikums müssen von der Einrichtung gestempelt und von dem/der dort tätigen approbierten Psychotherapeuten/in unterschrieben sein!

Sie können gern selbst überprüfen, ob Ihre Praktika den neuen Vorgaben entsprechen. Die entsprechenden Kriterien entnehmen Sie bitte den § 14 und 15 der Approbationsordnung: https://psychotherapie.dgps.de/fileadmin/user_upload/medien/ApprO_2020-03.pdf
Alternativ hier ein Auszug zum Ausdrucken (§ 14 und 15): Auszug aus der ApprO

Für die bisherigen Module B.Psy.201, B.Psy.203, B.Psy.701 und B.Psy.702 wird es die Möglichkeit geben, bei Beantragung des Zeugnisses die neuen Modulnummern bzw. -namen auf das Zeugnis schreiben zu lassen.

Beispielhafte Studienpläne: siehe Homepage!

Für Rückfragen und Beratung wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.

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