# Schon gewusst? Nachteilsausgleich

Schon gewusst? Es gibt eine eigene Seite mit Informationen dazu, wie ein Nachteilsausgleich aussehen kann.

Die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ist Frau Lux (Tel. 39-27494). Nachteilsausgleiche sind jedoch nicht bei ihr, sondern rechtzeitig vor den Prüfungsterminen bei unserer Prüfungskommission zu beantragen (zu Händen von Frau Dr. Brinkmann). Die Prüfungskommission entscheidet einmal monatlich über die Anträge.

Es gibt auch eine Infoseite zu Nachteilsausgleichen an der ZESS.

 

[Dieser Beitrag wurde zuerst am 09.06.22 veröffentlicht.]
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