Master: Vorlage Bachelorzeugnis bis 15. November

Alle Masterstudierenden sind angehalten – soweit noch nicht geschehen – ihr Bachelorzeugnis bis zum 15.11.24 im Studienbüro einzureichen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses per Post senden oder in den GEMI-Briefkasten des Studienbüros werfen (im 2. Stock, nicht in den bunten Briefkasten!)
  • im Internet verifizierbaren Scan des Zeugnisses per Mail senden (Ein Scan eines im Internet verifizierbaren Dokuments enthält eine Internetadresse und einen Code. Darüber lässt sich im Internet die Echtheit des Dokuments verifizieren.)
  • Termin über StudIP geben lassen und Originalzeugnis zum Kopieren vorlegen

Sollte das Zeugnis noch nicht vorliegen, so kann in der Woche vor Fristende (11.11. – 15.11.) ein Antrag auf Fristverlängerung (formlos, per Email an das Studienbüro) gestellt werden. Diesem Antrag ist ein aktueller Leistungsnachweis beizufügen!

=> Studierende im KliPPT wenden sich bitte an das Studienbüro Klinische Psychologie!

Wenn zum Abschluss nur noch die Bachelorarbeit oder ein Modul mit max. 8 C fehlt, wird eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2025 gewährt.

Die endgültige Einschreibung erfolgt für alle, die das Zeugnis einreichen, nach dem Stichtag (15.11.24).

 

[Dieser Beitrag wurde zerst am 26.10.22 veröffentlicht.]
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