Schon gewusst? Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Studierende die Möglichkeit, sich zeitlich begrenzt beurlauben zu lassen. Die Beurlaubungsgründe sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen und bei Antragsstellung hochzuladen.
Beurlaubungsgründe sind zum Beispiel:
- Studienbedingter Auslandsaufenthalt (z. B. Erasmus+)
- Ableistung eines Praktikums (es sei denn das Praktikum ist in der Studien- oder Prüfungsordnung obligatorisch vorgeschrieben). Hierbei wird die schriftliche Befürwortung der Studiendekanin oder des Studiendekans benötigt.
- Ableistung einer Dienstpflicht (z.B. Wehr- oder Ersatzdienst)
- Krankheit (auch die von nahen Angehörigen)
- Mitarbeit im AStA (oder in weiteren Universitätsgremien)
- Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit…