Schon gewusst? Es gibt eine eigene Seite mit Informationen dazu, wie ein Nachteilsausgleich aussehen kann.
Die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ist Frau Lux (Tel. 39-27494).
Nachteilsausgleiche sollten rechtzeitig vor den Prüfungsterminen bei unserer Prüfungskommission beantragt werden.
Es gibt auch eine Infoseite zu Nachteilsausgleichen an der ZESS.