Spätestens bei der Beantragung des Zeugnisses muss angegeben werden, welche Module im nichtpsychologischen Wahlbereich aufgeführt werden sollen. Es kann hier auch noch entschieden werden, ob die Note gelöscht werden soll (sofern dies nicht schon beim Antrag auf Anerkennung gewünscht wurde).
Leistungen, die über die benötigten 180 C (Bachelor) bzw. 120 C (Master) hinaus an der Universität Göttingen oder während eines Erasmus-Semesters erbracht wurden, können auch als „freiwillige Zusatzleistungen“ auf dem Zeugnis stehen. Diese gehen nicht in die Abschlussnote ein.
=> Antrag auf Zeugniserstellung Bachelor
=> Antrag auf Zeugniserstellung Master
Achtung! Der Antrag ist nicht im Studienbüro, sondern im Prüfungsamt abzugeben!