Liebe Studierende,
zum 01.10.2023 haben wir die Studien- und Prüfungsordnung um eine Regelung zur Notenstreichung erweitert. Dort heißt es nun:
Bei der Berechnung des Gesamtergebnisses bleibt auf Antrag der*des Studierenden ein Modul nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausgenommen. Es kann bis zu eine bestandene benotete Modulprüfung in eine unbenotete Modulprüfung umgewandelt werden, und zwar aus allen in Anlage 1 der PStO aufgeführten Modulen, mit Ausnahme der Module M.KliPPT.1071, M.KliPPT.1072 sowie M.KliPPT.1073. Der Antrag nach Satz 2 kann frühestens nach Erreichen von 90 C und muss spätestens vor Ausgabe des Prüfungszeugnisses gestellt werden. Alternativ kann der Antrag einmalig vor einem Wechsel der Hochschule gestellt werden. Eine Rücknahme nach der Umsetzung im Prüfungsverwaltungssystem ist nicht möglich.