Liebe Studierende,
wir möchten Sie mit diesem Blog-Eintrag frühzeitig über eine wichtige Änderung informieren, auf die sich die drei klinischen Abteilungen der Klinischen Psychologie und Psychotherapie, der Translationalen Psychotherapie und der Klinischen Psychologie und Experimentellen Psychopathologie geeinigt haben:
Ab dem Sommersemester 2026 wird die bisherige Kulanzregel, nach der Prüfungen dreimal zum gleichen Inhalt angeboten wurden (Ersttermin im aktuell laufenden Semester, Zweittermin zu Beginn des Folgesemesters und Dritttermin zum Ende des darauffolgenden Semesters), abgeschafft. Hintergrund ist der sehr hohe organisatorische Aufwand und die in anderen Abteilungen am GEMI übliche Handhabung.
Was bedeutet das konkret für Sie?
- Sie haben nur noch zum Erst- und Zweittermin die Garantie, dass die Prüfungsinhalte unverändert bleiben.
- Entscheiden Sie sich, die Prüfung erst ein Jahr später zu schreiben, müssen Sie sich über mögliche inhaltliche oder anderweitig prüfungsrelevante Änderungen (z.B. bezüglich der Prüfungsform oder verschiedener Aufgabentypen) im aktuellen Semester selbstständig informieren und ggf. entweder die zugehörigen Veranstaltungen erneut besuchen oder die neuen Inhalte eigenständig nacharbeiten.
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Übergangsregelung für den Bachelor Psychologie:
Im Wintersemester 2026/2027 wird es letztmalig die Möglichkeit geben, für die folgenden Module die Prüfung zum Dritttermin nach dem bisherigen Erwartungshorizont des Wintersemesters 2025/2026 zu schreiben:
- Psy.705: Einführung in die Prävention, Rehabilitation, Berufsrecht und Berufsethik
- Psy.704: Klinische Psychologie II – Verfahrenslehre
Achtung! Ausgenommen sind die Module B.Psy.716 Medizin und Pharmakologie für Psychotherapeut*innen, wo diese Option bereits entfällt, und B.Psy.703 Klinische Psychologie I – Störungslehre, wo sich die Inhalte voraussichtlich nicht ändern werden.
Übergangsregelung für den KliPPT-Master:
Im Sommersemester 2026 wird es letztmalig die Möglichkeit geben, für die folgenden Module die Prüfung zum Dritttermin nach dem bisherigen Erwartungshorizont zu schreiben bzw. abzulegen:
- KliPPT.1031: Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre nach dem bisherigen Erwartungshorizont des Wintersemesters 2024/2025 und des Sommersemesters 2025
Achtung! Für die Module M.KliPPT.1041: Angewandte Psychotherapie und M.KliPPT.1061: Vertiefte psychologische Diagnostik und Begutachtung entfällt diese Option für das Sommersemester 2026 bereits, unter anderem aufgrund des Wechsels der zuständigen Lehrstuhlvertretung im Modul M.KliPPT.1061.
Im Wintersemester 2026/2027 wird es letztmalig die Möglichkeit geben, für das folgende Modul die Prüfung zum Dritttermin nach dem bisherigen Erwartungshorizont abzulegen:
- KliPPT.1073: Berufsqualifizierende Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie: Teil III nach dem Erwartungshorizont des Wintersemesters 2024/2025, des Sommersemesters 2025 und des Wintersemesters 2025/2026
Achtung! Für das Modul M.KliPPT.1051: Dokumentation, Evaluierung und Organisation psychotherapeutischer Behandlungen entfällt diese Option für das Wintersemester 2026/2027 bereits, sodass die Modulabschlussprüfung im April 2026 die letzte Möglichkeit darstellt, die Prüfung mit dem Erwartungshorizont des Wintersemesters 2025/2026 abzulegen.
Übergangsregelung für den allgemeinen Master:
Achtung! Für das Modul M.Psy.701: Klinische Psychologie entfällt diese Option im Sommersemester 2026 bereits, sodass es keine Möglichkeit mehr gibt, die Prüfung mit dem Erwartungshorizont des Sommersemesters 2025 abzulegen.
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Wir empfehlen Ihnen, diese Änderungen bei Ihrer Studienplanung zu berücksichtigen, um optimal vorbereitet zu sein und keine Überraschungen zu erleben.
[Dieser Beitrag wurde zuerst am 09.03.26 veröffentlicht.]