Information zu Beurlaubungen

Es besteht die Möglichkeit, sich für das aktuelle Semester beurlauben lassen, wenn Sie ein Engagement im Gesundheitssystem nachweisen können.

„(…) Beschränkt zunächst auf das Sommersemester 2020 wird das Engagement im Gesundheitssystem (oder in einem vergleichbaren oder dienenden Bereich) im Sinne des §9 Abs. 2 Satz 2 der Immatrikulationsordnung anerkannt. Auch der Schutz von Risikogruppen zur Bewältigung der Corona-Krise gilt als wichtiger Grund für eine Beurlaubung.

Das Engagement muss dabei den wesentlichen Teil der regelmäßigen Arbeitszeit, wenigstens aber mehr als 20 Stunden pro Woche umfassen und voraussichtlich mindestens zwei Monate andauern. Das Engagement muss durch eine Erklärung der unterstützten Einrichtung nachgewiesen werden. Es kann auch außerhalb des Bundesgebietes erbracht werden.“ (https://www.uni-goettingen.de/de/623022.html)

Mögliche weitere Beurlaubungsgründe (http://www.uni-goettingen.de/de/52008.html):

  • Studienbedingter Auslandsaufenthalt (es sei denn, der Auslandsaufenthalt ist in der Studien- oder Prüfungsordnung obligatorisch vorgeschrieben)
  • Ableistung eines Praktikums (es sei denn, das Praktikum ist in der Studien- oder Prüfungsordnung obligatorisch vorgeschrieben). Hierbei wird die schriftliche Befürwortung der Studiendekanin oder des Studiendekans benötigt.
  • Ableistung einer Dienstpflicht (z.B. Wehr- oder Ersatzdienst)
  • Krankheit (auch die von nahen Angehörigen)
  • Mitarbeit im AStA (oder in weiteren Universitätsgremien)
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit

Ein Beurlaubungsantrag kann ab Beginn der Rückmeldefrist bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn gestellt werden. Bitte melden Sie sich im Studienbüro, falls Beratungsbedarf besteht!

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Bachelor: Modul B.Psy.202 Klausureinsicht

Die Einsicht zur Klausur vom 13.02.2020 für das Modul „B.Psy.202 Einführung in die Gebiete und Forschungsmethoden der Psychologie“ der Abteilung für Experimentelle Psychologie erfolgt ausschließlich mit vorheriger Terminvergabe am

Donnerstag, den 28. Mai 2020, von 9:00 – 12:00 Uhr in Raum 1.136.

Falls Sie die Klausureinsicht wahrnehmen möchten, bitten wir Sie, sich spätestens bis zum 21.05.2020 per E-Mail an das Sekretariat C. John, cjohn3@uni-goettingen.de, zu wenden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Klausureinsicht nur mit vorheriger Terminabsprache möglich ist.

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Referent*in im schulpsychologischen Dienst gesucht

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Bachelor: Module B.Psy.302 und 601 – Klausuren

Die Klausuren zu den Modulen B.Psy.302 (Do, 07.05., 16 – 18 Uhr) und B.Psy.601 (Mi, 06.05., 8 – 10 Uhr) finden im ZHG 011 statt.

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Master: Status der Modulanmeldungen SoSe 2020

Der Status Ihrer (vorläufigen) Modulanmeldungen kann ab sofort als PDF-Datei heruntergeladen werden:

=> MODULANMELDUNGEN (Stand: 28.04.2020, 10:55 Uhr)

Bitte beachten Sie vor Rückfragen eventuelle Änderungen im Stundenplan!

In der Tabelle wird für jedes Modul angegeben, ob Sie nach der Verteilung bzw. Verlosung als TeilnehmerIn geführt werden oder nicht. Abweichungen von Ihren Anmeldungen sind also darauf zurückzuführen, dass Sie aus einem oder mehreren Modulen herausgelost wurden. Diejenigen, die noch Interesse an einem der freien Plätze haben, melden sich bitte bis zur Nachmeldefrist (s. u.) bei mir. Bitte beachten Sie bei der Nachwahl die in der Tabelle angegebene Anzahl an freien Plätzen!

Wichtig: Die Zuordnung zu Modulen mit begrenzter Kapazität ist bei uns in § 6 in der Prüfungs- und Studienordnung geregelt.
Bei der Modulverteilung wurden alle aktuellen Leistungsnachweise hinsichtlich der abschlossenen und angemeldeten Module kontrolliert und berücksichtigt. Studierende, die pro Studienbereich bereits zwei Module erfolgreich abgeschlossen haben (= Prüfung bestanden), werden laut Ordnung (§ 6 PStO) nachrangig berücksichtigt. Bitte sehen Sie von einzelnen (Verständnis-)Fragen ab!

Die Modulanmeldungen sind vorläufig. Durch Falschangaben bei der Anmeldung frei gewordene Plätze werden wieder unter den ursprünglich angemeldeten Personen unter Berücksichtigung des Rangs verlost.

Alle Modulannmeldungen müssen über das Studienbüro erfolgen, das diese in FlexNow importiert. Anmeldungen bei den Dozenten oder Veranstaltungsbesuche ohne Anmeldungen berechtigen nicht zur Teilnahme!

Tausch: Ein Tausch ist nur innerhalb eines mehrzügigen Moduls möglich (M.Psy.001, M.Psy.205, M.Psy.702). Bei Tauschwünschen benötige ich eine Email-Bestätigung beider Studierenden.

Letzter Termin für die verbindliche Abmeldung von einem Modul im Master:

  • Sonntag, 26. April 2020, 23:59 Uhr

Letzter Termin für die verbindliche Nachmeldung zu einem Modul im Master:

  • Sonntag, 3. Mai 2020, 23:59 Uhr

An- und Abmeldewünsche bitte per Email an: studienbuero@psych.uni-goettingen.de

 

Nebenfachstudierende:

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Master: Modulanmeldungen

Letzter Termin für die verbindliche Nachmeldung zu einem Modul im Master:

  • Sonntag, 3. Mai 2020, 23:59 Uhr
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ABGESAGT: Einführung in die Psychoanalyse und psychodynamische Psychotherapie I

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Praktikant*innen gesucht

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Coronavirus: Nachholtermine für Prüfungen… Was nun?

Liebe Studierende! Die Nachholtermine für die Aprilprüfungen stehen bereits. Wie geht es jetzt weiter?

Hier zunächst die wichtigsten Informationen:

  • Wenn Sie sich für eine Prüfung Anfang April in FlexNow angemeldet hatten und sich von dieser Prüfung nicht abgemeldet haben, dann sind Sie jetzt automatisch für den Nachholtermin angemeldet. Sollte es hier Probleme geben, melden Sie sich bitte direkt im Prüfungsamt (Bachelor: Herr Kuschel, Master: Frau Deutinger).
  • Sie können sich (unter Wahrung der Fristen) von jedem Nachholtermin abmelden und die Prüfung zum nächsten regulären Termin im Februar absolvieren. Dies hat keine negativen Konsequenzen (z.B. hinsichtlich der Einhaltung von Fristen im Bachelorstudium). Ebenso können Sie sich für das aktuelle Semester beurlauben lassen (Infos: https://www.uni-goettingen.de/de/623022.html und http://www.uni-goettingen.de/de/52008.html).
  • Klausuren werden in Präsenz in ausreichend großen Räumen unter Wahrung der Sicherheitsvorschriften geschrieben.
  • Mündliche Prüfungen sind bisher ausnahmslos als Online-Prüfungen geplant. Sollten Sie sich zu einer Online-Prüfung anmelden, so müssen Sie gleichzeitig schriftlich (per Email) unter Angabe des Moduls erklären, dass Sie mit dieser Prüfungsform einverstanden sind (Muster Rügeverzicht). Ohne die Einverständniserklärung kann die Prüfung nicht durchgeführt werden. Bitte benutzen Sie unbedingt Ihre studentische Email-Adresse und richten Sie die Email direkt an den/die Prüfer*in!
  • Es besteht auch die Möglichkeit, mündliche Prüfungen in Präsenz zu absolvieren. Da dies mit einem Planungsaufwand verbunden ist, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei dem/der Prüfer*in.
  • Ungeachtet der Prüfungsform gelten die Infektionsschutzmaßnahmen der Universität. Informationen zur konkreten Umsetzung in unserem Fachbereich erfolgen spätestens diesen Freitag per Rundmail und im Blog. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen.
  • Bei Fragen wenden Sie sich unbedingt zunächst an das Studienbüro oder an das Prüfungsamt!

Bitte haben Sie Geduld mit Mitarbeiter*innen der Verwaltung, wir tun unser Bestes, um alle Fragen zeitnah zu beantworten!

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Bachelor: Masterbewerbungen

Alle Bachelorstudierende, die sich in diesem Jahr bei uns auf den Master bewerben möchten und hierfür auf die schnelle Eintragung von Prüfungsergebnissen der Nachholprüfungen angewiesen sind, werden gebeten, sich bis

Freitag, den 24. April

kurz per Mail beim Studienbüro zu melden (mit Angabe der Prüfung). Vielen Dank!

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