Bachelor und Master: Ordnungsänderungen

Folgende Änderungen der Ordnungen treten ab dem 1. April 2019 in Kraft:

Bachelor:

Es besteht nun (analog zum Master) die Möglichkeit, sich im Berufspraktikum auch von einer Person betreuen zu lassen, der/die kein Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie hat. Hierfür ist rechtzeitig vor Antritt des Praktikums ein begründeter Antrag an die Prüfungskommission zu stellen, die dann darüber entscheidet.

Für Studierende im 6. Fachsemester wird zudem ein „Statistik Refresh“ als Blockveranstaltung angeboten (ohne Prüfung/Credits). Die Anmeldung hierfür erfolgt direkt beim Dozenten bzw. bei der Dozentin.

Master:

  • Im Bereich des Fachstudiums wird ein zusätzliches Modul angeboten, das nun als freies Wahlmodul gewählt werden kann: M.Psy.106 „Forschungsmethoden für N = 1“
  • Das Modul M.Psy.515 „Organisationales Entscheiden“ wird durch das Modul M.Psy.516 „Ökonomische Psychologie“ ersetzt.
  • Im Anwendungsbereich Wirtschaftspsychologie wird ein weiteres Modul angeboten:
    M.Psy.604 „Teamdiagnostik und Teamentwicklung“

Die aktuellen Modulbeschreibungen können nach der Veröffentlichung dem Modulhandbuch entnommen werden.

Bachelor und Master:

Für beide Studiengänge wurde nun die Möglichkeit geschaffen, auf Antrag externe Leistungen aus psychologischen Fächern anrechnen zu lassen, für die es bei uns kein äquivalentes Modul gibt (z. B. „Gesundheitspsychologie“). Der Umfang beträgt im Bachelor max. 8 und im Master max. 6 Credits. Der Antrag ist an die Prüfungskommission zu richten, die über die Anerkennung entscheidet.

Fragen zu diesen Änderungen beantwortet Ihnen gern das Studienbüro.

Dieser Beitrag wurde unter # Ordnungsänderungen, Bachelor, Master veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.