Ab dem 01.04.2018 tritt die geänderte Prüfungs- und Studienordnung für den Master in Kraft. Danach können gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 für den Master nicht nur Praktika anerkannt werden, die zwischen dem Bachelor-Abschluss und dem Beginn des Master-Studiums getätigt wurden, sondern auch Praktika, die während des Bachelors absolviert wurden und über die Erfordernisse des Bachelor-Curriculums hinausgingen. Hierfür müssen im Bachelor zum Zeitpunkt des Praktikumsbeginns mindestens 150 Credits erreicht worden sein. Das Praktikum muss zudem den Erfordernissen des Masters entsprechen (mind. 160 Stunden, Betreuung durch Diplom-/Master-Psychologen oder -Psychologin). Für die Anerkennung ist wie üblich ein Antrag an unsere Prüfungskommission nötig. Bei Fragen können Sie sich gern an Frau Dr. Brinkmann wenden.
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