Master: Änderung PStO zum WiSe 22/23 – Freiversuchsregelung

In der Prüfungs- und Studienordnung des Masters Psychologie gibt es ab dem 01.10.2022 eine Freiversuchsregelung.

Prüfungs und Studienordnung für den MasterStudiengang „Psychologie“

§ 11 Wiederholbarkeit von Prüfungen zum Zwecke der Notenverbesserung

(1) Insgesamt bis zu zwei bestandene Modulprüfungen, darunter eine des ersten und eine des zweiten Studienabschnittes, können jeweils einmal zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden.
(2) Die Wiederholung muss innerhalb von 15 Monaten nach Bekanntgabe des erstmaligen Bestehens erfolgen und darf nur innerhalb der Regelstudienzeit durchgeführt werden.
(3) Die Masterarbeit kann nicht zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden.

Sobald die Änderung in FlexNow eingepflegt wurde, können Sie sich einfach innerhalb der Frist für eine bereits bestandene Prüfung erneut anmelden und diese somit wiederholen. Die bessere Note wird von FlexNow übernommen.

Fragen dazu beantwortet Ihnen gern das Studienbüro und das Prüfungsamt.

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