Aus technischen Gründen kann das Vorliegen der berufsrechtlichen Anerkennung, auch wenn alle Leistungen dafür erbracht wurden, noch nicht auf allen Leistungsnachweisen angezeigt werden. Spätestens bis Mitte nächster Woche wird dieses Problem behoben sein.
Liegen noch nicht alle Leistungen für die berufsrechtliche Anerkennung vor und benötigen Sie dennoch einen Nachweis darüber, dass sie zu erwarten ist, suchen Sie eine der Sprechstunden des Prüfungsamts auf.
Bitte sehen Sie von Einzelanfragen ab, diese können aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens derzeit nicht beantwortet werden.