Nachweis der berufsrechtlichen Anerkennung
Sofern das B. Sc. Psychologie-Studium gemäß Approbationsordnung absolviert wird und alle dafür notwendigen Leistungen erbracht sind, wird die berufsrechtliche Anerkennung auf der Leistungsübersicht bestätigt. Aus technischen Gründen ist diese Funktion im Moment noch nicht für alle Studierenden verfügbar. Dies wird vom Prüfungsamt im Laufe der kommenden Woche behoben werden. Die Bestätigung der berufsrechtlichen Anerkennung in anderer Form erfolgt nicht.
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