2. Ausschreibung einsemestrige Erasmus+ KA 103 Studienaufenthalte – Sommersemester 2021
Es wird eine 2. Ausschreibung für einsemestrige Erasmus+ KA 103 Studienaufenthalte im Sommersemester 2021 geben.
Die Bewerbungsfrist ist der 15.09.2020. Das Mobilitätsportal wird ab dem 20.09.2020 geöffnet.
Die Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf noch nicht ausgeschöpfte Plätze im Rahmen der geltenden Erasmus-Verträge. Die Mobilitäten können nur im Sommersemester 2021 durchgeführt werden und dürfen die Mindestaufenthaltsdauer von 3 Monaten nicht unterschreiten.
Die Ausschreibung der Erasmus+ KA 103 Fördermittel für Studierendenmobilität im Sommersemester 2021 erfolgt universitätsweit unter Bekanntgabe folgender zentraler Zugangsvoraussetzungen, die Erfüllung dieser Zugangskriterien ist verpflichtend für die Teilnahme am Auswahlverfahren an den Fakultäten:
1) Nachweis der Immatrikulation
• Im Fall grundständiger Studiengänge (Bachelor, Diplom etc.) mindestens 3. Fachsemester bei Antritt der Mobilität,
• in allen anderen Fällen: Keine Anforderung an das Fachsemester.
2) Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse
• Mindestsprachniveau B1 in Englisch für aufnehmende Einrichtungen, in denen Englisch Arbeitssprache ist (Nachweis mit der Bewerbung in der Fakultät) oder
• Mindestsprachniveau B1 in Französisch oder Spanisch für aufnehmende Einrichtungen, in denen eine dieser zwei großen Sprachen Arbeitssprache ist (mind. A 2 Niveau mit der Bewerbung in der Fakultät und Vorlage bzw. Upload eines B1- Nachweises bis spätestens 1 Monate vor Beginn der Mobilität; bei Nicht-Einreichung wird dies als fehlende
Voraussetzung gewertet und bedeutet einen Ausschluss aus dem Verfahren) oder
• Mindestsprachniveau A2 in der Unterrichts- oder Landessprache für aufnehmende Einrichtungen in denen weder Englisch, Spanisch noch Französisch Unterrichtssprache ist (Nachweis bis spätestens 10.10. mit der zentralen Nominierungsfrist; bei Nicht-Einreichung wird dies als fehlende Voraussetzung gewertet und bedeutet einen Ausschluss aus dem Verfahren).
Hinweis:
Bei dem Mindestsprachniveau in den o. g. Sprachen liegt die Universität Göttingen im Allgemeinen unter den in den Verträgen vereinbarten Anforderungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu erbringenden Sprachnachweise für das zentrale Bewerbungsverfahren an der Universität Göttingen gelten und nicht für die Partnerhochschule.
Außerdem gelten an der Georg-August-Universität Göttingen folgende Förder- und Zahlungskriterien:
• Allgemein: https://www.uni-goettingen.de/de/475950.html
• Mindestanzahl an zu erbringenden ECTS pro Semester in Höhe von 10 Credits, Nachweis erfolgt durch Transcript of Records (ToR)
• Sonderförderung von Teilnehmer*innen mit Behinderung
• Sonderzuschuss für Studierende mit Kind
Bewerbungsverfahren (Abgabe der Dokumente erfolgt bei Frau Prof. Boos oder Frau Brinkmann):
Das Bewerbungsverfahren beinhaltet die Einreichung folgender Dokumente:
1) Darlegung persönlicher und fachlicher Motivation, inkl. einer einfachen Skizzierung „geplante Finanzierung des Auslandsstudiums“. Hier wird keine Darlegung der persönlichen Vermögensverhältnisse erwartet, sondern eine möglichst realistische Kostenschätzung inkl. der geplanten Finanzierungsquellen. Bewertet wird ausschließlich die Realisierbarkeit des Finanzierungsplans. Vorlage Motivationsschreiben: beschreibbare PDF
2) Immatrikulationsbescheinigung
3) FlexStat-Ranking, bei Bewerbung im 1. Fachsemester eines grundständigen Studiengangs Abitur-Zeugnis
4) Sprachnachweis.