Liebe Studierenden,
am 10. Dezember hat der Bundestag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verabschiedet, die eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15.03.2022 für alle Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs einführt (§20a Infektionsschutzgesetz). Wir haben jetzt die Ankündigung erhalten, dass auch Studierende des Bachelor- und Masterstudiengangs Psychologie einen Impfnachweis erbringen müssen, da sie sich unweigerlich im selben Gebäude und im Rahmen diverser Lehrveranstaltungen auch direkt in den selben Räumen aufhalten wie Patient*innen des Therapie- und Beratungszentrums (z.B. bei Praktika und Abschlussarbeiten mit direktem Patient*innenkontakt; Besuch von Pflichtseminaren, die in Behandlungsräumen des TBZ durchgeführt werden; Begegnungen mit Patient*innen in Flurbereichen; Patient*innenvorstellungen in Lehrveranstaltungen; etc.).
Wir sind dabei, eine Plattform einzurichten, auf der die Studierenden ihren Impfnachweis erbringen können. Alle Studierenden, die diesen Nachweis nicht erbringen, können sich nicht auf Flexnow für weitere Module in ihrem Studiengang anmelden und dürfen das Institutsgebäude nicht betreten. Wenn Sie Ihr Studium ab dem Sommersemester fortsetzen möchten, stellen Sie bitte sicher, dass Sie einen Impfnachweis erbringen können. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Impfstatus ausreicht, können Sie dies gern auf dieser Web-Seite überprüfen:
Bitte reichen Sie Ihren Impfnachweis (mit überprüfbarem QR-Code) über das Formularcenter im eCampus ein.
Mit besten Grüßen,
Dieter Heineke