Das Landesprüfungsamt (NiZzA) wird zukünftig – ab Frühjahr 2027 – auf die Studienabschlussbescheinigung verzichten.
Leider hat sie sich als wenig bis gar nicht hilfreich erwiesen und nur für größeren Aufwand – auf allen Seiten – gesorgt.
Im Zuge dessen wurde auch das gesamte Verfahren ein wenig umstrukturiert.
Genauere Angaben und Hinweise sind auf dem Informationsblatt sowie auch im Anhang des Zulassungsantrages aufgeführt (siehe Website).
