Neue Regelungen für die Approbationsprüfung ab Frühjahr 2027

Das Landesprüfungsamt (NiZzA) wird zukünftig – ab Frühjahr 2027 – auf die Studienabschlussbescheinigung verzichten.

Leider hat sie sich als wenig bis gar nicht hilfreich erwiesen und nur für größeren Aufwand – auf allen Seiten – gesorgt.

Im Zuge dessen wurde auch das gesamte Verfahren ein wenig umstrukturiert.

Genauere Angaben und Hinweise sind auf dem Informationsblatt sowie auch im Anhang des Zulassungsantrages aufgeführt (siehe Website).

 

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